11. Dezember 2013

Bilder einer Reise

Reiseimpressionen aus Vietnam und Kambodscha

Helmut Henningsen ist unterwegs



Erst auf den zweiten Blick sieht man, dass die Bahnlinie unmittelbar durch die Wohngebiete der Altstadt führt. Gute Fahrplankenntnisse setzt man voraus, wenn man den Menschen an und zwischen den Gleisen bei ihren Beschäftigungen zusieht.    Hanoi, Bahnhofsnähe


Zugang über die Hintertreppen zu einer der wenigen ganz alten Kneipen der Altstadt






Kunstvoll arbeitet das Wasser seine Strukturen in den Stein und hinterlässt von ganz alleine gelungene Kompositionen
 aus Form, Farbe und Gestalt.                    Ha-Long-Bucht



Das Hoa-Lo-Gefängnis, einst von den französischen Kolonialherren für politisch Andersdenkende erbaut. Unter den Kommunisten war es mit Franzosen besetzt, bevor in den letzten Jahren des Vietnam-Krieges abgeschossene US-Piloten inhaftiert wurden. Teile der Anstalt sind noch erhalten, eindrucksvoll die nachgestellten Szenen, sehenswert die Dokumentationen.
Hoa-Lo, Hanoi


           Ankor Wat, Kambodscha


                       
Mausoleum Ho Chi Minh / Hanoi                                               

                           Ho Chi Minh bei seiner Ansprache zur Unabhängigkeitserklärung am 2. September 1945.
                                                                                     
                                                                                  Abgeschossener Militärschrott, zum Kunstwerk erhoben, den Einheimischen zur                                               
                                                                                  Erinnerung an die Bombardierung Hanois im Dezember 1972.



Alte Propaganda-Plakate, gerahmt und zum Verkauf ausgestellt, gleichen einer Kunstgalerie.







Liebesbeziehung oder einfache Zweckgemeinschaft? Eine gute Aussicht und ein gepflegter Rücken sind wohl Grund genug für die Zweisamkeit dieser ungleichen Gesellen.
Nur mit viel Geduld bekommt man die scheuen Vögel vor die Linse. So pendelte meine Pirsch zwischen 3 unterschiedlichen Landeplätzen, an die ich mich immer wieder mühsam heran schleichen musste. Das Heben der Kamera war dann oft das ungewollte Zeichen für den Abflug.
Insel Cat Ba, bei Hai Phong




Fotos und Texte: Helmut Henningsen, Weimar/Lahn

In Kooperation mit Günter Trieb




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9. Dezember 2013

kunst im ersten

Die Galerie auf Zeit zeigt:
Malerei     Skulptur     Installation     Collage     Objekt     Grafik     Fotokunst     Performance
in Weilheim, Pöltnerstrasse 19, im ersten Stock




















FineArt Fotografie im Schritt für Schritt



Innehalten im Trubel der Tage ,
um eine Auszeit zu nehmen, 
zu verweilen und zu sich zu kommen

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Ausstellung 
im "Schritt für Schritt"
Marienplatz  19 in Weilheim





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2. Dezember 2013

Philippus Apianus DIE VERMESSUNG BAYERNS








































Bayerische Staatsbibliothek
Ludwigstr. 16,80539 München

Mo - Fr 10 bis 18 Uhr
Sa/So 13 bis 17 Uhr
Eintritt frei
 

23. November 2013

Petition für das Urheber-Folgerecht in der bildenden Kunst und Photographie


FÜR DIE WELWEITE ANERKENNUNG DES FOLGERECHTS
Das Folgerecht ist ein grundlegendes Recht der Urheber der bildenden Kunst und Photographie. Es besteht darin, dass bei jedem Weiterverkauf, sei es in einer Auktion oder Galerie, dem Urheber ein kleiner Prozentsatz des Kaufpreises gezahlt wird.
Die Besonderheit der bildenden Künstler ist, dass ihre Haupteinnahmequelle der Verkauf ihrer Originalwerke ist. Während Auktionshäuser und Galerien für den Verkauf der Werke  Provisionen erheben, wäre es paradox, wenn die Künstler nicht an den Einnahmen aus dem Verkauf ihrer Werke auf dem Kunstmarkt beteiligt würden.
Aus diesem Grund wurde das Folgerecht geschaffen, das ürbigens nicht auf Erstverkäufe anwendbar ist und daher nicht auf jene Galerien, die Künstler fördern. Darüberhinaus stellt es ein Gleichgewicht zu den Urhebern anderer kreativer Bereiche her (Komponisten, Drehbuchautoren und Regisseure, Schriftsteller, ...) deren Reproduktions- und öffentliche Wiedergaberechte nicht mit den Rechten der bildenden Künstlern vergleichbar sind.
Anerkannt in mehr als 65 Ländern (nicht nur in den 28 Mitgliedsländern der Europäischen Union, sondern auch in Australien, Brasilien, Russland, Mexiko, Tunesien, Senegal, ... ) ist es leider kein zwingendes Recht nach dem Internationalen Berner Übereinkommens zum Urheberrecht.
In einer globalisierten Welt sollten die Künstler die gleichen Rechte genießen, unabhängig von ihrer Herkunft und davon, wo die Werke verkauft werden, sei es in London, Paris, New York oder Hong Kong. Auch die Vereinigten Staaten und China, die beiden ersten Kunstmärkte weltweit, haben Gesetzgebungsverfahren begonnen, um das Folgerecht anzuerkennen. Auch Kanada befaßt sich mit seiner Einführung. Bei der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO), werden die Stimmen lauter, die fordern, dass die Berner Konvention das Folgerecht zwingend vorschreibt.
Die bildenden Künstler und Photographen aus allen fünf Kontinenten müssen berechtigt sein, an dem Einkommen, das mit dem Wiederverkauf ihrere Werke erwirtschaftet wird, teilzuhaben; und zwar an erster Stelle die Künstler aus Schwellenländern, deren Werke zu niedrigen Preisen gekauft und dann mit deutlichen Gewinnen auf den Kunstmärkte der westlichen Länder weiterverkauft werden.
Mit meiner Unterschrift unterstütze ich die Initiative der Länder, die das Folgerecht anerkennen, fordere die Gleichstellung von Künstlern aus der ganzen Welt und dass das Folgerecht,  unter der Schirmherrschaft der WIPO, ein unverselles Recht wird.

I know the way to the Hofbrauhaus



 Herbert Achternbusch wird heute 75.
Alles Gute, Herbert!

outgoing mailart

to Angels & Demons, to Dadanaut WB








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